Ratgeber Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung prüfen

Ist die Abrechnung rechtzeitig gekommen, stimmen Zeitraum, Kostenarten und Umlageschlüssel? Hier finden Sie die Regeln aus BGB, Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung, einen Fristrechner und eine Checkliste für die Selbstprüfung. Auf Wunsch leiten wir Ihre Anfrage an unabhängige Fachpartner weiter.

  • Fristrechner nach § 556 Abs. 3 BGB für Abrechnung und Einwendungen
  • Checkliste mit den Punkten, an denen Abrechnungen häufig scheitern
  • Anfrage an Kanzleien für Mietrecht, ohne Kosten für die Vermittlung

Wer fragt an?

Wählen Sie Ihre Rolle. Das Formular weiter unten auf der Seite fragt danach nur noch wenige Eckdaten ab.

Wir prüfen nicht selbst. Die Anfrage geht mit Ihrer Einwilligung an einen unabhängigen Fachpartner.

12 MonateAbrechnungsfrist nach Ende des Zeitraums
12 Monatefür Einwendungen nach Zugang
17 Kostenartenzählt § 2 BetrKV als Betriebskosten auf
50 bis 70 %der Heizkosten nach Verbrauch verteilt
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
  2. 02Rechtsgrundlagen
  3. 03Wie muss sie aussehen?
  4. 04Fristen
  5. 05Fristrechner
  6. 06Umlagefähige Kosten
  7. 07Umlageschlüssel
  8. 08Heizkosten und CO2 Kosten
  9. 09Schritt für Schritt prüfen
  10. 10Anfrage an Fachpartner
  11. 11Belegeinsicht
  12. 12Häufige Fehler
  13. 13Wege zur Prüfung
  14. 14Widerspruch
  15. 15Nachzahlung und Guthaben
  16. 16Steuererklärung
  17. 17Für wen
  18. 18Alle Themen
  19. 19Häufige Fragen
  20. 20Das könnte Sie interessieren
  21. 21Glossar
01 Grundlagen

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung, mit der Ihr Vermieter die Vorauszahlungen für Betriebskosten mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Am Ende steht entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Im Gesetz heißt sie Betriebskostenabrechnung. Betriebskosten sind nach § 556 Abs. 1 BGB die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen, also etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Heizung oder Hausreinigung. Umgangssprachlich sprechen die meisten von Nebenkosten; gemeint ist dasselbe. Ausgeschlossen sind Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

Eine Abrechnung schuldet der Vermieter nur, wenn im Mietvertrag Vorauszahlungen vereinbart sind. Bei einer Betriebskostenpauschale gibt es keine Abrechnung; Erhöhungen kann der Vermieter dann nur nach § 560 Abs. 1 BGB umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei einer Bruttomiete ohne gesonderte Betriebskosten gibt es ebenfalls keine Abrechnung.

Nebenkosten beim Hauskauf sind etwas anderes

Wer nach Nebenkosten sucht, stößt auch auf die Kaufnebenkosten einer Immobilie wie Grunderwerbsteuer und Notar. Diese Seite behandelt ausschließlich die Betriebskosten im Mietverhältnis.

02 Recht

Rechtsgrundlagen: BGB, BetrKV, HeizkostenV und CO2KostAufG

Vier Regelwerke bestimmen, was in einer Nebenkostenabrechnung stehen darf und wie die Kosten verteilt werden. Für Wohnraum gilt dabei: Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters, die von den Kernregeln des § 556 BGB abweichen, sind unwirksam (§ 556 Abs. 5 BGB).

Regeln für die Nebenkostenabrechnung (Stand Oktober 2026)
VorschriftInhalt
§ 556 BGBUmlage der Betriebskosten, Vorauszahlungen in angemessener Höhe, jährliche Abrechnung, Abrechnungsfrist, Einwendungsfrist, Belegeinsicht
§ 556a BGBUmlageschlüssel: Wohnfläche, sofern nichts anderes vereinbart ist; Verbrauch, wo er erfasst wird; Maßstab der Eigentümergemeinschaft bei vermietetem Wohnungseigentum
§ 560 BGBAnpassung von Pauschalen und Vorauszahlungen nach einer Abrechnung
Betriebskostenverordnung (BetrKV)Begriff der Betriebskosten (§ 1) und Katalog der 17 Kostenarten (§ 2)
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser, Kürzungsrechte bei Verstößen
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)Aufteilung der CO2 Kosten zwischen Mieter und Vermieter nach einem Stufenmodell

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz ablöst. Es hat auch das CO2KostAufG ergänzt: Bei neu eingebauten Gas und Ölheizungen im Sinne des § 43 GModG tragen Vermieter und Mieter in Wohnraummietverhältnissen ab dem 1. Januar 2028 unter anderem die CO2 Kosten und die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte (§ 5a Abs. 3 CO2KostAufG). Für laufende Abrechnungen ändert sich dadurch noch nichts.

03 Inhalt

Wie muss eine Nebenkostenabrechnung aussehen?

Das Gesetz schreibt kein Formular vor. Die Abrechnung muss aber eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben sein (§ 259 BGB), die ein durchschnittlicher Mieter gedanklich nachvollziehen kann. Der Bundesgerichtshof verlangt dafür vier Mindestangaben (BGH, Urteil vom 20.01.2016, VIII ZR 93/15):

  1. 01
    Gesamtkosten je Kostenart

    Für jede Position der Gesamtbetrag, den der Vermieter auf die Mieter der Abrechnungseinheit verteilt. Wurden nicht umlagefähige Anteile schon herausgerechnet, genügt der bereinigte Betrag.

  2. 02
    Umlageschlüssel

    Angabe und, soweit nötig, Erläuterung des Verteilerschlüssels, zum Beispiel Wohnfläche, Personen, Verbrauch oder Miteigentumsanteile.

  3. 03
    Berechnung Ihres Anteils

    Ihr Anteil je Kostenart, nachvollziehbar aus Gesamtkosten und Schlüssel, etwa 68 m² von 540 m² Gesamtwohnfläche.

  4. 04
    Abzug Ihrer Vorauszahlungen

    Die im Abrechnungszeitraum tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen und daraus die Nachzahlung oder das Guthaben.

Dazu kommen der Abrechnungszeitraum und die Angabe, welche Wohnung und welcher Mieter gemeint sind. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam. Das hat eine wichtige Folge: Nur eine formell wirksame Abrechnung wahrt die Abrechnungsfrist. Inhaltliche Fehler, etwa eine falsche Fläche oder eine nicht umlagefähige Position, machen die Abrechnung dagegen nicht unwirksam; sie werden korrigiert, und die Frist bleibt gewahrt.

Formell oder inhaltlich?

Formelle Fehler betreffen die Mindestangaben, inhaltliche Fehler die Richtigkeit der Zahlen. Für Mieter ist die Unterscheidung vor allem nach Fristablauf wichtig: Eine formell unwirksame Abrechnung, die erst nach der Frist korrigiert wird, kann keine Nachforderung mehr begründen.

04 Fristen

Fristen: bis wann die Abrechnung kommen muss

§ 556 Abs. 3 BGB enthält zwei Fristen von je zwölf Monaten, eine für den Vermieter und eine für Sie als Mieter.

FristBeginnFolge bei Versäumnis
Abrechnungsfrist des VermietersEnde des Abrechnungszeitraums; die Abrechnung muss bis zum Ablauf des zwölften Monats danach zugehenNachforderung ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten
Einwendungsfrist des MietersZugang der Abrechnung; Einwendungen bis zum Ablauf des zwölften Monats danachEinwendungen ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten

Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 muss die Abrechnung also spätestens am 31. Dezember 2026 bei Ihnen eingehen. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben.

Kommt die Abrechnung zu spät, verliert der Vermieter nur die Nachforderung. Ein Guthaben müssen Sie trotzdem erhalten, denn der Ausschluss betrifft nach dem Wortlaut nur die Geltendmachung einer Nachforderung. Teilabrechnungen schuldet der Vermieter nicht (§ 556 Abs. 3 Satz 4 BGB).Details zu Verjährung, Auszug und Sonderfällen finden Sie unter Fristen der Nebenkostenabrechnung.

05 Rechner

Fristrechner nach § 556 Abs. 3 BGB

Der Rechner ermittelt, bis wann die Abrechnung bei Ihnen eingehen musste und bis wann Sie Einwendungen erheben können. Er rechnet nach § 188 Abs. 2 und 3 BGB: Die Frist endet am Tag des zwölften Folgemonats mit derselben Zahl wie der Ausgangstag; fehlt dieser Tag, etwa der 29. Februar, am letzten Tag des Monats.

Frist der Nebenkostenabrechnung berechnen

Tag, an dem die Abrechnung in Ihren Briefkasten oder Ihr Postfach kam.

Der Rechner verschiebt kein Fristende auf den nächsten Werktag und berücksichtigt keine Gründe, aus denen eine Verspätung nicht zu vertreten ist. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Rechenbeispiele

AbrechnungszeitraumAbrechnung muss zugehen bisZugangEinwendungen bis
01.01.2025 bis 31.12.202531.12.202615.03.202615.03.2027
01.07.2024 bis 30.06.202530.06.202602.07.2026, zu spät02.07.2027
01.03.2023 bis 29.02.202428.02.202510.02.202510.02.2026

Im zweiten Beispiel kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Prüfen sollten Sie die Abrechnung trotzdem, etwa wenn sich ein Guthaben ergibt.

06 Kostenarten

Welche Nebenkosten umlagefähig sind

Umlegen darf der Vermieter nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind. In der Regel verweist der Vertrag auf den Katalog des § 2 BetrKV. Dieser zählt 17 Positionen auf:

Nr.Kostenart nach § 2 BetrKVBeispiele
1Laufende öffentliche LastenGrundsteuer
2 und 3Wasserversorgung und EntwässerungWasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete, Abwassergebühren
4 bis 6Heizung und WarmwasserBrennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messungen nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz, Verbrauchserfassung
7AufzugBetriebsstrom, Prüfung, Pflege, Reinigung
8Straßenreinigung und MüllbeseitigungGebühren der Gemeinde, Müllabfuhr
9Gebäudereinigung und UngezieferbekämpfungReinigung von Treppenhaus, Fluren, Keller
10GartenpflegePflege von Grünflächen und Spielplätzen
11BeleuchtungStrom für Außenbeleuchtung und Treppenhaus
12SchornsteinreinigungKehrgebühren
13Sach und HaftpflichtversicherungGebäudeversicherung, Haftpflicht für Gebäude, Öltank, Aufzug
14HauswartVergütung ohne Anteile für Reparaturen und Verwaltung
15Gemeinschaftsantenne, Breitbandnetz, GlasfaserBetriebsstrom, Prüfung; Bereitstellungsentgelt für Glasfaser unter den Voraussetzungen des § 556 Abs. 3a BGB
16Einrichtungen der WäschepflegeStrom und Wartung der Gemeinschaftswaschmaschine
17Sonstige Betriebskostennur, wenn im Mietvertrag einzeln benannt, zum Beispiel Prüfung von Feuerlöschern

Quelle: § 2 Betriebskostenverordnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.10.2026.

Nicht umlagefähig

Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung, Porto) und Instandhaltungs oder Instandsetzungskosten (Reparaturen) gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Bei Kabelgebühren gilt seit dem 1. Juli 2024: Das Nutzungsentgelt für eine nicht zum Gebäude gehörende Antennenanlage und die Gebühren für die Kabelweitersendung nennt § 2 Nr. 15 BetrKV nur noch bis zum 30. Juni 2024. Den Betriebsstrom der Anlage darf der Vermieter weiter umlegen.Mehr dazu unter umlagefähige Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung.

07 Verteilung

Umlageschlüssel: wie die Kosten verteilt werden

Der Umlageschlüssel legt fest, welchen Teil der Gesamtkosten Ihre Wohnung trägt. Ohne Vereinbarung gilt nach § 556a Abs. 1 BGB die Wohnfläche. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der diesem Verbrauch Rechnung trägt.

SchlüsselTypische KostenartenWorauf Sie achten sollten
WohnflächeGrundsteuer, Versicherung, Hausreinigung, GartenpflegeStimmen Ihre Fläche und die Gesamtfläche, wurden leer stehende Wohnungen mitgezählt?
VerbrauchHeizung, Warmwasser, Kaltwasser mit WohnungszählernZählerstände, Ablesedatum, Schätzung statt Ablesung
PersonenMüll, Wasser ohne Zähler, wenn vereinbartStimmt die Personenzahl im Zeitraum?
WohneinheitenKabelanschluss, Aufzug, wenn vereinbartIst der Schlüssel im Mietvertrag vereinbart?
MiteigentumsanteileVermietete EigentumswohnungGilt nach § 556a Abs. 3 BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist

Ein Wechsel des Schlüssels ist nur eingeschränkt möglich: Auf einen verbrauchsabhängigen Maßstab kann der Vermieter durch Erklärung in Textform umstellen, aber nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums (§ 556a Abs. 2 BGB).Beispiele und Muster finden Sie unter Umlageschlüssel.

08 Heizung

Heizkostenabrechnung und CO2 Kosten prüfen

Heizung und Warmwasser sind meist der größte Posten. Für Gebäude mit zentraler Heizung schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). In älteren Gebäuden mit Öl oder Gasheizung und überwiegend gedämmten freiliegenden Leitungen sind es 70 Prozent nach Verbrauch.

Ihre Kürzungsrechte

  • Wird entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch abgerechnet, dürfen Sie Ihren Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).
  • Fehlt eine vorgeschriebene fernablesbare Erfassung oder fehlen die Abrechnungs und Verbrauchsinformationen nach § 6a, sind 3 Prozent Kürzung erlaubt (§ 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 HeizkostenV).
  • Weist der Vermieter den CO2 Kostenanteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen nicht aus, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Stufenmodell für CO2 Kosten bei Wohngebäuden

Für Öl und Gas fällt ein CO2 Preis an. Wie viel davon Sie tragen, hängt vom Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche ab (Anlage zum CO2KostAufG):

CO2 Ausstoß je m² und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
unter 12 kg100 %0 %
12 bis unter 17 kg90 %10 %
17 bis unter 22 kg80 %20 %
22 bis unter 27 kg70 %30 %
27 bis unter 32 kg60 %40 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
37 bis unter 42 kg40 %60 %
42 bis unter 47 kg30 %70 %
47 bis unter 52 kg20 %80 %
ab 52 kg5 %95 %

Heizen Sie mit einer eigenen Gasetagenheizung und rechnen direkt mit dem Versorger ab, müssen Sie den Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter selbst innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend machen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).Mehr dazu unter Heizkostenabrechnung und CO2 Kostenaufteilung.

09 Checkliste

Nebenkostenabrechnung prüfen: Schritt für Schritt

Legen Sie Mietvertrag, die aktuelle und die vorige Abrechnung sowie Ihre Kontoauszüge mit den Vorauszahlungen nebeneinander. Gehen Sie dann diese Punkte der Reihe nach durch:

  • Zugang und Frist: Wann kam die Abrechnung an? Liegt der Zugang innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums? Der Fristrechner oben zeigt es.
  • Abrechnungszeitraum: Umfasst er höchstens zwölf Monate und passt er zu Ihrer Mietzeit, etwa bei Einzug oder Auszug im laufenden Jahr?
  • Mindestangaben: Stehen Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Ihr Anteil und der Abzug der Vorauszahlungen in der Abrechnung?
  • Vereinbarte Kostenarten: Ist jede Position im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart? Sonstige Betriebskosten müssen einzeln benannt sein.
  • Keine Verwaltung, keine Reparaturen: Tauchen Verwaltungsgebühren, Kontoführung oder Reparaturen auf, etwa versteckt in den Hauswartkosten?
  • Flächen und Schlüssel: Stimmen Ihre Wohnfläche und die Gesamtfläche? Ist der Umlageschlüssel derselbe wie im Vorjahr und wie vereinbart?
  • Vorauszahlungen: Sind alle Zahlungen des Zeitraums berücksichtigt, die Sie tatsächlich geleistet haben, nicht nur die vereinbarten Beträge?
  • Heizkosten: Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 Prozent, Ablesewerte plausibel, CO2 Kostenanteil mit Einstufung ausgewiesen?
  • Vorjahresvergleich: Welche Positionen sind deutlich gestiegen? Für Sprünge sollte es einen Grund geben, etwa neue Gebühren oder einen neuen Dienstleister.
  • Wirtschaftlichkeit: Der Vermieter muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Auffällig hohe Einzelposten sind ein Anlass für die Belegeinsicht.

Finden Sie Unstimmigkeiten, notieren Sie Position, Betrag und Ihre Frage. Diese Liste ist die Grundlage für die Belegeinsicht und für Einwendungen. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall, etwa ob eine Klausel im Mietvertrag wirksam ist, helfen Rechtsanwälte für Mietrecht oder, für Mitglieder, Mietervereine.

10 Anfrage

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen: Anfrage an Fachpartner

Möchten Sie Ihre Abrechnung von Fachleuten prüfen lassen? Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage an einen unabhängigen Fachpartner weiter, zum Beispiel eine Kanzlei für Mietrecht. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Ob und zu welchen Konditionen der Fachpartner tätig wird, vereinbaren Sie direkt mit ihm. Wir selbst prüfen keine Abrechnungen und beraten nicht rechtlich.

11 Belege

Belegeinsicht: Rechnungen und Verträge ansehen

Sie haben das Recht, die Belege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen (§ 556 Abs. 4 BGB). Dazu gehören Rechnungen, Gebührenbescheide, Verträge mit Dienstleistern, Ablesebelege und die Berechnung des Abrechnungsdienstes für die Heizkosten. Der Vermieter darf die Belege auch elektronisch bereitstellen.

So gehen Sie vor:

  1. Fordern Sie die Einsicht schriftlich an und nennen Sie die Positionen, die Sie sehen möchten.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin oder bitten Sie um elektronische Bereitstellung.
  3. Vergleichen Sie Rechnungsbeträge, Leistungszeiträume und Empfänger mit den Angaben in der Abrechnung.
  4. Achten Sie auf Rechnungsanteile für Reparaturen oder Verwaltung, die herausgerechnet sein müssten.
  5. Halten Sie Ihre Ergebnisse fest; sie fließen in Ihre Einwendungen ein.

Die Einwendungsfrist läuft ab Zugang der Abrechnung. Planen Sie die Belegeinsicht deshalb so, dass danach noch genug Zeit für Ihre Einwendungen bleibt.Mehr dazu unter Belegeinsicht.

12 Fehler

Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Die folgenden Punkte ergeben sich unmittelbar aus den gesetzlichen Regeln und gehören deshalb zu den ersten Prüfpunkten:

  1. 01
    Verwaltungskosten umgelegt

    Kosten der Hausverwaltung, Bankgebühren oder Porto sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV keine Betriebskosten.

  2. 02
    Reparaturen in Wartung oder Hauswart versteckt

    Rechnungen für Wartung oder Hauswart enthalten oft Reparaturanteile. Diese sind Instandsetzung und nicht umlagefähig.

  3. 03
    Falsche Flächen

    Eine abweichende Wohnfläche oder eine Gesamtfläche ohne leer stehende Wohnungen verschiebt Ihren Anteil.

  4. 04
    Nicht vereinbarte Kostenarten

    Sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag benannt sind.

  5. 05
    Kabelgebühren nach dem 30. Juni 2024

    Nutzungsentgelte und Gebühren für die Kabelweitersendung führt § 2 Nr. 15 BetrKV nur bis zum 30. Juni 2024 als Betriebskosten.

  6. 06
    Vorauszahlungen falsch angesetzt

    Angerechnet werden müssen die tatsächlich gezahlten Beträge des Abrechnungszeitraums.

  7. 07
    Heizkosten ohne Verbrauchsanteil oder ohne CO2 Ausweis

    Hier bestehen die Kürzungsrechte von 15 oder 3 Prozent aus HeizkostenV und CO2KostAufG.

  8. 08
    Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr

    Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Ein Zeitraum über zwölf Monate ist nicht zulässig.

13 Vergleich

Selbst prüfen, Mieterverein oder Anwalt: die Wege im Vergleich

Die Durchsicht der eigenen Abrechnung dürfen Sie selbstverständlich selbst vornehmen. Eine rechtliche Prüfung für andere ist dagegen eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Sie ist Rechtsanwälten und den gesetzlich dazu befugten Stellen vorbehalten.

WegWer prüftKostenGeeignet, wenn
SelbstprüfungSie selbst mit Checkliste und Fristrechnerkeinedie Abrechnung übersichtlich ist und Sie vor allem Zahlen nachvollziehen möchten
MietervereinBeratung für Mitglieder (§ 7 RDG)Mitgliedsbeitrag nach Satzung des VereinsSie ohnehin Mitglied sind oder eine laufende Beratung im Mietverhältnis möchten
Rechtsanwalt für MietrechtRechtsanwältin oder RechtsanwaltVergütung nach Vereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag einspringenes um größere Beträge, unklare Vertragsklauseln oder einen drohenden Streit geht
BeratungshilfeRechtsanwalt auf Beratungshilfescheinabhängig von der Bewilligung durch das AmtsgerichtSie die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können (§ 1 Beratungshilfegesetz); den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht (§ 4)

Unsere Anfrage ist ein zusätzlicher Weg zum Rechtsanwalt: Wir leiten Ihre Angaben an einen unabhängigen Fachpartner weiter. Die Prüfung selbst und die Beratung erbringt ausschließlich dieser Fachpartner.

14 Einwendungen

Einwendungen und Widerspruch gegen die Abrechnung

Was umgangssprachlich Widerspruch heißt, nennt das Gesetz Einwendungen. Sie müssen dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind sie ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.

Eine bestimmte Form schreibt § 556 BGB nicht vor. Damit Sie den Zugang später belegen können, empfiehlt sich ein Schreiben per Einschreiben oder eine Übergabe gegen Empfangsbestätigung. In das Schreiben gehören:

  • Ihr Name, die Wohnung und das Abrechnungsjahr,
  • jede beanstandete Position mit Betrag und kurzer Begründung,
  • gegebenenfalls die Bitte um Belegeinsicht oder um eine korrigierte Abrechnung,
  • eine Frist für die Antwort.

Je genauer Sie die beanstandeten Positionen benennen, desto leichter kann der Vermieter sie prüfen und die Abrechnung korrigieren.Ein Muster und Formulierungen finden Sie unter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.

15 Ergebnis

Nachzahlung, Guthaben und neue Vorauszahlungen

Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung, nennt § 556 BGB dafür keine feste Zahlungsfrist. Viele Vermieter setzen in der Abrechnung ein Zahlungsziel. Haben Sie berechtigte Einwendungen, klären Sie diese möglichst vor der Zahlung mit dem Vermieter, damit kein Zahlungsverzug entsteht.

Ein Guthaben steht Ihnen zu, auch wenn die Abrechnung verspätet kam. Nach einer Abrechnung kann jede Seite die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Ansprüche aus der Abrechnung verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB).

Mehr zu Fälligkeit, Ratenzahlung und Rechenbeispielen unter Nachzahlung der Nebenkosten.

16 Steuer

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung

Auch als Mieter können Sie Teile der Nebenkosten steuerlich geltend machen. § 35a EStG ermäßigt die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, und für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. In der Nebenkostenabrechnung kommen dafür etwa Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Winterdienst oder Wartungsarbeiten infrage.

Voraussetzung ist, dass Ihr Anteil an den Arbeitskosten aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters nachgewiesen wird (BMF Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG mit Muster als Anlage 2). Materialkosten zählen nicht.Weitere Hinweise unter Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung.

17 Zielgruppen

Für wen diese Seite gedacht ist

Mieterinnen und Mieter

Sie erhalten die Abrechnung und möchten wissen, ob sie rechtzeitig kam, vollständig ist und ob die Nachzahlung stimmt. Fristrechner, Checkliste und die Hinweise zur Belegeinsicht sind für Sie gedacht.

Vermieterinnen und Vermieter

Sie müssen die Abrechnung erstellen und die Frist einhalten. Die Mindestangaben und die Liste der häufigen Fehler zeigen, worauf es bei der formellen Wirksamkeit ankommt.Hinweise zur Erstellung und eine Vorlage finden Sie unter Nebenkostenabrechnung erstellen und Vorlage.

Wohnungseigentümer, die vermieten

Die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft ist keine Betriebskostenabrechnung für den Mieter. Sie enthält auch nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage. Aus ihr müssen Sie die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter ableiten; als Schlüssel gilt ohne andere Vereinbarung der Maßstab der Gemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB).

18 Übersicht

Alle Themen zur Nebenkostenabrechnung

Vertiefende Artikel zu Fristen, Kostenarten, Heizkosten und zum Vorgehen bei Fehlern.

Frist der NebenkostenabrechnungAbrechnungsfrist, Zugang, Ausnahmen bei Verspätung, Einwendungsfrist und Fristrechner.BetriebskostenBegriff, kalte und warme Betriebskosten und der Aufbau einer Betriebskostenabrechnung mit Rechenbeispiel.Umlagefähige NebenkostenWas in den Nebenkosten enthalten sein darf, was nicht umlagefähig ist und wie Grenzfälle zu behandeln sind.UmlageschlüsselVerteilerschlüssel mit Musterrechnung, Leerstand, Wechsel des Schlüssels und Mieterwechsel.HeizkostenabrechnungAufbau, Rechenbeispiel mit Grund und Verbrauchskosten, Schätzung, Kürzungsrechte und Checkliste.CO2 KostenStufenmodell nach CO2KostAufG mit Rechner, Rechenbeispielen, Gasetagenheizung und Ausnahmen.Nebenkosten pro qmDurchschnittswerte aus dem Betriebskostenspiegel 2024 und Rechner für Ihre Wohnung.Widerspruch gegen die NebenkostenabrechnungFrist, Form, Aufbau und Formulierungen je Fehler, mit Mustertext als Beispiel.BelegeinsichtWelche Belege Sie sehen dürfen, Originale oder Kopien, Muster zur Anforderung, Rechte bei Verweigerung.Nachzahlung der NebenkostenFälligkeit, Zahlung unter Vorbehalt, Ratenzahlung, Vorauszahlungen anpassen und Jobcenter.Nebenkostenabrechnung nach AuszugFrist, Anteil bei Auszug mitten im Jahr, Zwischenablesung, Kaution und neue Anschrift.Verjährung der NebenkostenabrechnungDrei Jahre ab Jahresende: Beginn mit Zugang der Abrechnung, Hemmung, Neubeginn und Folgen.Nebenkostenabrechnung in der SteuererklärungWelche Nebenkosten Mieter nach § 35a EStG absetzen können, Nachweis und richtiges Steuerjahr.Nebenkostenabrechnung erstellenAnleitung für Vermieter in acht Schritten, Sonderfälle und Wege von Tabelle bis Dienstleister.Vorlage und MusterKostenlose Vorlage als Excel und LibreOffice Datei mit Formeln, dazu ein ausgefülltes PDF Muster.
19 FAQ

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wo kann man die Nebenkostenabrechnung kostenlos prüfen lassen?

Kostenlos ist die eigene Prüfung mit Checkliste und Fristrechner. Mietervereine beraten ihre Mitglieder, dafür fällt der Mitgliedsbeitrag an. Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und damit einen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Vermittlung über unser Formular kostet Sie nichts; die Kosten der Prüfung vereinbaren Sie mit dem Fachpartner.

Was passiert, wenn zwei Jahre keine Abrechnung kommt?

Für jedes Jahr, für das die Frist abgelaufen ist, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Ihr Anspruch auf eine Abrechnung und ein mögliches Guthaben bleibt bestehen. Fordern Sie die Abrechnung schriftlich an.

Ich bin mitten im Jahr ausgezogen. Bekomme ich eine eigene Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt für den üblichen Abrechnungszeitraum; Ihr Anteil richtet sich nach Ihrer Mietzeit. Bei Heizung und Warmwasser muss der Eigentümer beim Nutzerwechsel eine Zwischenablesung vornehmen (§ 9b HeizkostenV). Die zwölfmonatige Frist beginnt erst mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht mit Ihrem Auszug.

Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Ja, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Die Grundsteuer ist als laufende öffentliche Last in § 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich genannt.

Muss ich die Nachzahlung sofort bezahlen?

§ 556 BGB nennt keine Zahlungsfrist in Tagen; oft nennt die Abrechnung ein Zahlungsziel. Klären Sie Unstimmigkeiten zügig, damit Sie nicht in Verzug geraten.

Darf der Vermieter die Abrechnung per E Mail schicken?

§ 556 BGB schreibt für die Abrechnung keine Form vor. Entscheidend ist, dass sie Ihnen zugeht und die Mindestangaben enthält. Für den Fristbeginn Ihrer Einwendungen zählt der Tag des Zugangs.

Kann ich die Vorauszahlungen nach der Abrechnung senken?

Ja. Nach einer Abrechnung können sowohl Sie als auch der Vermieter die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Grundlage ist das Ergebnis der letzten Abrechnung.

Ist eine falsche Wohnfläche ein formeller Fehler?

Nein. Eine falsche Fläche ist ein inhaltlicher Fehler. Die Abrechnung bleibt wirksam und muss korrigiert werden. Sie sollten den Fehler innerhalb der Einwendungsfrist geltend machen.

Gibt es eine Teilabrechnung, wenn einzelne Rechnungen fehlen?

Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet (§ 556 Abs. 3 Satz 4 BGB). Fehlen ihm einzelne Belege, etwa ein Grundsteuerbescheid, kann er nachträglich nur dann noch abrechnen, wenn er die Verspätung insoweit nicht zu vertreten hat.

20 Weiterlesen

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21 Glossar

Glossar: Begriffe der Nebenkostenabrechnung

Abrechnungszeitraum
Zeitraum von höchstens zwölf Monaten, für den die Betriebskosten abgerechnet werden; häufig das Kalenderjahr.
Abrechnungsfrist
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung dem Mieter zugegangen sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Belegeinsicht
Recht des Mieters, die Rechnungen und Unterlagen zur Abrechnung einzusehen (§ 556 Abs. 4 BGB).
Betriebskosten
Laufende Kosten des Eigentümers durch Eigentum und Gebrauch des Gebäudes, aufgezählt in § 2 BetrKV.
Betriebskostenpauschale
Fester Betrag für die Betriebskosten ohne jährliche Abrechnung.
CO2 Kostenaufteilung
Verteilung der CO2 Kosten für Öl und Gas zwischen Mieter und Vermieter nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG.
Einwendungsfrist
Zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung, in denen der Mieter Fehler geltend machen muss (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Formelle Wirksamkeit
Die Abrechnung enthält die Mindestangaben: Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Anteil des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen.
Heizkostenverordnung
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser.
Nebenkosten
Umgangssprachlich für Betriebskosten; im Mietrecht ohne eigenen gesetzlichen Inhalt.
Umlageschlüssel
Maßstab, nach dem Gesamtkosten auf die Wohnungen verteilt werden, zum Beispiel Wohnfläche oder Verbrauch.
Vorauszahlung
Monatlicher Abschlag auf die Betriebskosten, über den jährlich abzurechnen ist.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Pflicht des Vermieters, bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten Nutzen Verhältnis zu achten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Zwischenablesung
Ablesung der Verbrauchserfassung bei Mieterwechsel im laufenden Abrechnungszeitraum (§ 9b HeizkostenV).

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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